Der Minderwert ist ein erstattungsfähiger Schaden, der damit begründet wird, dass ein Unfallwagen im Falle eines späteren Verkaufs in der Regel einen geringeren Erlös erzielt, als Fahrzeuge ohne Vorschäden.Der Minderwert wird durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen im Gutachten gesondert ausgewiesen. Auch bei älteren Fahrzeugen kann ein merkantiler Minderwert anfallen, selbst wenn diese eine Laufleistung von über 100.000,00 km besitzen. Der Grund hierfür ist, dass sich im Laufe der Zeit die Fertigungsverfahren und Qualitätsrichtlinien bei allen Herstellern verbessert haben und sich somit die Nutzungszeit verlängert.